Sprachen

  • Deutsch aktuell
  • Français site complet en préparation
  • English full site in preparation
  • Italiano sito completo in preparazione
  • Shqip faqja bazë gati
  • Bosanski osnovna stranica dostupna
  • Hrvatski osnovna stranica dostupna
  • Srpski osnovna stranica dostupna
  • Português site completo em preparação
  • Español sitio completo en preparación
  • Türkçe tam site hazırlanıyor
  • தமிழ் அடிப்படைப் பக்கம் தயார்
  • العربية الصفحة الأساسية متاحة

Diese Website ist vollständig auf Deutsch. Sechs weitere Sprachen tragen das Wichtigste auf einer eigenen Seite. Sechs Vollausgaben sind übersetzt und werden vorbereitet — sie stehen hier, sobald sie stehen. Schreiben Sie uns ruhig in Ihrer Sprache; wir antworten.

CareJourney-Signet: eine Lotusblüte, gehalten von zwei Händen CareJourney-Signet: eine Lotusblüte, gehalten von zwei Händen CareJourney

Für Angehörige

Angehörige können angestellt werden

Wer zu Hause pflegt, kann dafür angestellt und entlöhnt werden. Kaum jemand weiss das — und fast niemand sagt vorher, was daran hängt.

Die Pflege, die Sie ohnehin leisten, kann bezahlte Arbeit sein. Nicht als Almosen und nicht als Ausnahme: Grundpflege kann über die Krankenversicherung vergütet werden, und eine bewilligte Organisation kann Sie dafür anstellen. Das ist der einfache Teil. Der schwierige liegt dazwischen — und darüber steht selten etwas, bevor jemand unterschreibt. Diese Seite ist der Versuch, es vorher zu sagen.

Was es ist — und was es nicht ist

Sie werden Arbeitnehmerin einer Pflegeorganisation. Die Organisation rechnet die Pflegeleistungen mit der Krankenversicherung ab und zahlt Ihnen dafür einen Lohn. Sie bleibt gegenüber der Versicherung und der Aufsicht für die Qualität verantwortlich — das ist der Grund, warum Anleitung, Begleitung und Dokumentation zum Paket gehören und sich nicht wegverhandeln lassen.

  • Bezahlt wird Pflege, nicht Betreuung und nicht Haushalt. Das ist keine Wertung Ihrer Arbeit, sondern die Grenze dessen, was die Versicherung trägt.
  • Der Umfang richtet sich nach der Pflegeplanung, welche die Versicherung akzeptiert — nicht danach, wie viel Sie tatsächlich tun.
  • Sie werden angeleitet und fachlich begleitet. Wer das als Misstrauen liest, versteht es falsch: es ist die Bedingung dafür, dass überhaupt jemand zahlen darf.

Es macht aus Ihnen keine Pflegefachperson, und das soll es auch nicht. Es macht aus unbezahlter Arbeit bezahlte.

Die Kette, an der alles hängt

Zwischen „wir hätten gern“ und dem ersten bezahlten Tag liegen vier Schritte. Jeder kann dauern, und keiner lässt sich überspringen.

  1. Eine Bedarfsmeldung wird ausgestellt. Sie beschreibt, welche Pflege nötig ist und in welchem Umfang.
  2. Die Krankenversicherung entscheidet — entweder mit einer Kostengutsprache oder dadurch, dass sie innert einer Frist nicht widerspricht.
  3. Erst mit diesem Entscheid steht das Startdatum fest. Pflege davor wird in der Regel nicht vergütet, auch wenn sie längst nötig war.
  4. Danach beginnt der Alltag: Einsätze, Dokumentation, Begleitung durch die fallführende Pflegefachperson.

Der dritte Schritt ist der, an dem die meisten Enttäuschungen entstehen. Fragen Sie früh nach dem Startdatum — früher als nach dem Lohn.

Vierzehn Fragen vor der Unterschrift

Diese Fragen sind gegen mehrere reale Vertragswerke gehalten, darunter einen Branchen-Basisvertrag. Aufgenommen ist nur, was in allen vorkommt. Sie ersetzen keine Beratung — aber wer sie stellt, unterschreibt nicht blind.

  • Ab wann wird bezahlt? Pflege vor dem Entscheid des Versicherers wird in der Regel nicht vergütet — auch dann nicht, wenn sie längst nötig war.
  • Was zählt als bezahlte Pflege? Körperpflege und Haushalt sind zwei verschiedene Dinge, und nur das eine ist in der Regel versichert.
  • Was ist im Stundenlohn schon enthalten? Ferienanteil und Anteil am dreizehnten Monatslohn sind manchmal eingerechnet und manchmal nicht — derselbe Ansatz heisst dann etwas anderes.
  • In welchem Zeitfenster wird gepflegt? Oft ist nur der Tag vorgesehen. Nachts sind Sie ohnehin da — bezahlt ist sie deswegen nicht.
  • Wie viel Dokumentation gehört dazu? Der tägliche Bericht ist meist die Bedingung dafür, dass überhaupt gezahlt wird, und wiederholtes Fehlen kann zur Kündigung führen.
  • Wer pflegt an Ihrem freien Tag? Ein Ruhetag ist vorgeschrieben — aber es gibt ihn nur, wenn jemand ihn übernimmt.
  • Was gilt bei einem Spitalaufenthalt oder in den Ferien? Beides kann die Zahlungen unterbrechen, und Ferien in einer anderen Region müssen vorher geklärt sein.
  • Welche Ausbildung wird verlangt, bis wann muss sie gemacht sein, und wer bezahlt sie?
  • Was geschieht, wenn die Krankenkasse später zurückfordert — kann das mit Ihrem Lohn verrechnet werden?
  • Wann endet die Anstellung? Sie hängt meist am Pflegebedarf. Fällt er weg, endet der Lohn — und das kann derselbe Tag sein, an dem Sie einen Menschen verlieren.
  • Was endet mit der Anstellung sonst noch? Unfall- und Krankentaggeldversicherung laufen nach dem letzten Arbeitstag nur kurz nach, für die AHV sind Sie danach selbst beitragspflichtig, und das Pensionskassenguthaben muss irgendwohin. Das trifft Sie genau dann, wenn Sie am wenigsten Kraft dafür haben.
  • Was gilt, wenn Ihre Arbeitgeberin verkauft oder übernommen wird? In dieser Branche wechseln Betriebe den Besitzer, und ein Arbeitsverhältnis geht dabei in der Regel mit über — aber Ansprechpersonen, Abläufe und manchmal die Bedingungen ändern sich.
  • Welche Organisation ist Ihre Arbeitgeberin, und wem sind Sie fachlich unterstellt? Das sind nicht immer dieselben, und sie sitzen nicht immer am selben Ort.
  • Was dürfen Sie daneben und danach tun? Manche Verträge schränken eine Tätigkeit in derselben Region für einige Monate nach Vertragsende ein und verbinden das mit einer Konventionalstrafe.

Stellen Sie die Fragen schriftlich und lassen Sie sich schriftlich antworten. Das ist kein Misstrauen, das ist Ordnung — und es hilft beiden Seiten.

Wo unsere Grenze liegt

Damit klar ist, was diese Seite leistet und was nicht.

  • Wir sind keine Spitex und stellen niemanden an. Anstellung und Abrechnung laufen über eine bewilligte Organisation; wir bereiten das Gespräch vor und gehen mit.
  • Wir nennen hier keine Beträge, keine Gesetzesartikel und keine Organisation. Bedingungen unterscheiden sich je nach Organisation und Kanton, und eine Zahl auf dieser Seite wäre morgen eine falsche.
  • Wir leisten keine Rechtsberatung. Wo es sie braucht — und bei Konkurrenz- und Abwerbeklauseln braucht es sie oft — nennen wir Fachstellen.
  • Ob ein Anspruch besteht, entscheiden die Versicherung und die Behörde. Wir sorgen für vollständige Unterlagen, nicht für Ergebnisse.

Wenn Sie das prüfen möchten

Wir gehen die Fragen mit Ihnen durch, bereiten das Gespräch mit der Organisation vor und kommen auf Wunsch mit. Das Erstgespräch ist kostenlos, und Sie entscheiden danach in Ruhe.

Und wenn Sie sich dagegen entscheiden, ist das ebenfalls eine Antwort. Manche Familien wollen nicht, dass Sorge zu einem Arbeitsverhältnis wird. Das ist ein guter Grund, und wir halten ihn für so gültig wie den anderen.